AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Für Leistungen und Lieferungen der Agentur Firstclasspixel gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner, Kunden und Auftraggeber der Agentur Firstclasspixel sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich anerkannt, schriftlich vereinbart oder schriftlicher Vertragsbestandteil geworden sind. Durch Schweigen werden abweichende Bedingungen der Vertragspartner und Auftraggeber in keinem Falle Vertragsinhalt, auch nicht konkludent.

1.2. Die Geschäftspartner und Auftraggeber erkennen die Geltung und Verbindlichkeit dieser AGB mit dem Abschluss des ersten Vertrages auch für alle Folgegeschäfte an.

2. Preise und Angebote

2.1. Die Verbindlichkeit der schriftlichen Angebote der Agentur Firstclasspixel sind jeweils auf den Angebotslisten vermerkt. Sollte ein derartiger Vermerk nicht ersichtlich sein, so sind schriftliche Angebote nur bis zum Ablauf von 30 Kalendertagen ab dem Erstellungsdatum verbindlich gültig.

2.2. Preise sind grundsätzlich die im schriftlichen Angebot genannten Preise zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuelle Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung/Lieferung die Materialkosten und Preise für die Agentur Firstclasspixel, so ist sie berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt in diesem Falle nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung erheblich übersteigt.

3. Lieferzeit und Lieferfristen

3.1. Angaben zur Lieferzeit gelten grundsätzlich als nicht verbindlich, sofern nicht eine besondere und ausdrückliche schriftliche Bestimmung und Vereinbarung hierüber getroffen wird. Ist eine solche Vereinbarung getroffen worden, so beginnt die Lieferfrist mit Eingang der Auftragsbestätigung bei der Agentur Firstclasspixel, nicht jedoch vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung des Auftraggebers oder vor Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben.

3.2. Lieferfristen verlängern sich auch innerhalb des Verzuges angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens der Agentur Firstclasspixel liegen, sofern sie nachweislich auf die Lieferung oder Fertigstellung des Vertragsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Lieferanten oder Unterlieferanten des Vertragspartners eintreten. Beginn und Ende solcher Hindernisse sind dem Auftraggeber baldmöglichst mitzuteilen.

3.3. Terminabsprachen: Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Korrespondenz mittels Mail, Fax oder Brief an. Vertragsabschluss: Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.

4. Lieferumfang

4.1. Der Lieferumfang wird ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur Firstclasspixel bestimmt. Teillieferungen sind innerhalb der angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus Nachteile für den Gebrauch nicht ergeben.

4.2. Konstruktions-, Form- und andere technische Änderungen, die auf die Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit ausdrücklich vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen im Übrigen für den Auftraggeber zumutbar sind.

5. Verzug und Haftung

5.1. Bei Überschreitung von Lieferterminen ist der Agentur Firstclasspixel eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Entschädigung für Folgeschäden zu verlangen, dies jedoch nur, sofern der Verzug von der Agentur Firstclasspixel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten ist und auch nur im Rahmen des vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens. Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn die Agentur Firstclasspixel durch eine schuldhafte Pflichtverletzung Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit verursacht hat.

5.2. Auch bei kalendermäßiger Bestimmung eines Liefertermins tritt Verzug erst nach einer Nachfristsetzung von 14 Tagen durch den Auftraggeber ein. Bei ungefähren Lieferzeitangaben kann Verzug frühestens nach Ablauf von 2 Monaten eintreten.

5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Auftrag notwendigen Unterlagen und Informationen der Agentur Firstclasspixel zur Verfügung zu stellen, welche diese zur Ausführung des Auftrages benötigt. Die Agentur Firstclasspixel ist verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuell mangelhafte Unterlagen oder Systemvoraussetzungen hinzuweisen.

5.4. Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Agentur Firstclasspixel unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, zumindest 10 % des vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5.5. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die Agentur Firstclasspixel bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.6. Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern hierüber keine Vereinbarung getroffen wurde, nach Ermessen der Agentur Firstclasspixel auf dem preiswertesten und schnellsten Wege. Die Ware ist nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens versichert bzw. nicht versichert. Die Agentur Firstclasspixel übernimmt keine Haftung für Transportschäden, soweit sie den etwaigen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Falls nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles tritt die sofortige Fälligkeit sämtlicher übrigen Forderungen gegen den Auftraggeber ein. Ferner ist die Agentur Firstclasspixel in einem derartigen Falle berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen in angemessenem Umfange zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn der Agentur Firstclasspixel nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche ernsthaften Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen.

6.2. Die Forderung der Agentur Firstclasspixel ist im Falle des Verzuges gemäß § 288 BGB für das Jahr mit mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, sofern die Agentur Firstclasspixel aus eigenen Verbindlichkeiten nicht berechtigt ist, höhere Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

7.1. Das Urheberrecht an Entwürfen, Gestaltungen und Designvorlagen steht vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung, welche schriftlich festzuhalten ist, ausschließlich der Agentur Firstclasspixel zu. Für die Prüfung des Rechts auf Vervielfältigung aller Druck- und Designvorlagen ist in jedem Falle der Auftraggeber ausschließlich allein verantwortlich. Vervielfältigungen in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck bedürfen der Genehmigung bzw. Zustimmung der Agentur Firstclasspixel. Die Nachahmung, Vervielfältigung oder Weitergabe von Entwürfen der Agentur Firstclasspixel an Dritte ist nicht gestattet, sofern nichts anderweitiges ausdrücklich vereinbart ist.

7.2. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung und aller weiterer Forderungen, die die Agentur Firstclasspixel aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber gegen diesen hat, Eigentum der Agentur Firstclasspixel. Für den Fall der Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bleibt das Eigentum der Agentur Firstclasspixel ausdrücklich vorbehalten bis zur Einlösung oder Gutschrift.

7.3. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber allein. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das bestehende Eigentum hinzuweisen.

7.4. Der Auftraggeber darf die Ware bis zur völligen Bezahlung weder veräußern oder verpfänden, vermieten oder verleihen und haftet darüber hinaus für alle Schäden, welche nach dem gesetzlichen Gefahrübergang eingetreten sind. Sollte dennoch schon eine Veräußerung oder Vermietung stattfinden, tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Dritten mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf bzw. der Weitervermietung an die Agentur Firstclasspixel ab, die diese Abtretung annimmt.

7.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren der Agentur Firstclasspixel durch den Auftraggeber wird stets für die Agentur Firstclasspixel vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der Agentur Firstclasspixel nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Agentur Firstclasspixel das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden Liefergegenstände der Agentur Firstclasspixel mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Agentur Firstclasspixel das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Auftraggeber verwahrt lediglich kostenfrei das Miteigentum für die Agentur Firstclasspixel.

7.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die Agentur Firstclasspixel beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die Agentur Firstclasspixel von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

8. Abnahme und Gefahrübergang

8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand an- bzw. abzunehmen. Bleibt der Auftraggeber mit der Annahme des Liefer-/Kauf-gegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist die Agentur Firstclasspixel nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung der Vergütung nicht im Stande ist.

8.2. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Auftraggeber über. Erklärt der Auftraggeber, dass er den Liefergegenstand nicht annehmen werde, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Auftraggeber über.

8.3. Abnahme des Designs: Die Abnahme hat innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 5 Arbeitstage) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme auch nach 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

Eine Nichtabnahme eines vom Auftraggeber geforderten Zweitentwurfs durch die Agentur Firstclasspixel in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Vergütungspflicht für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

8.4. Abnahme Programmierung: Die Agentur Firstclasspixel hat nach jeder Lieferung und Leistung das Recht innerhalb von drei Wochen vom Auftraggeber eine schriftliche Erklärung zu verlangen, dass die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig und mangelfrei erfolgt ist. Diese Erklärung kann nur dann verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist.

Wenn das Projekt aus mehreren Entwicklungsschritten besteht, kann die Agentur Firstclasspixel für jeden

abgenommenen Teil des Projektes diese Erklärung verlangen.

Die Vertragsgemäßheit der Leistung oder Lieferung wird durch einen Funktionstest gemeinsam mit dem

Auftraggeber erbracht. Dieser Funktionstest umfasst die Überprüfung aller vertraglich vorgesehenen

Anforderungen in den wesentlichen Punkten.

Die Erklärung gemäß Abs. 1 gilt auch als abgegeben, wenn der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung länger als drei Wochen seit der Lieferung rügelos nutzt oder seine Billigung in anderer Weise ausdrückt, z. B. durch Schweigen auf ein Annahme- oder Abnahmeverlangen oder durch Zahlung der Vergütung.

9. Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistung wird durch die Agentur Firstclasspixel in der Weise übernommen, dass während eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes der Auftraggeber einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) hat, welche von der Agentur Firstclasspixel zu vertreten sind. Kann die Agentur Firstclasspixel einen seiner Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

Die Agentur Firstclasspixel übernimmt die Gewähr für die von ihm gelieferten Erzeugnisse unter folgenden Bedingungen und Voraussetzungen:

9.2. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Übernahme auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige der Agentur Firstclasspixel gegenüber mitzuteilen. Bei Handelsgeschäften gelten insbesondere die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB. Die Rügefrist für versteckte Mängel beginnt sofort nach deren Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Rüge der Fehlerhaftigkeit, so gilt die Ware als genehmigt und abgenommen.

9.3. Entwürfe und Designvorlagen hat der Auftraggeber nach Vorlage durch die Agentur Firstclasspixel in eigener Verantwortung zu prüfen. Mit schriftlicher Freigabeerklärung durch den Auftraggeber entfällt die Haftung der Agentur Firstclasspixel für Fehler des Korrekturabzuges, welche sich gegebenenfalls im endgültig fertiggestellten Werk fortsetzen. Der Auftraggeber ist auch dann zur Abnahme verpflichtet.

9.4. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Käufer oder von dritter Seite am Liefergegenstand vorgenommen wurden oder werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Mangel nicht durch die von ihm oder von dem Dritten vorgenommene Veränderung verursacht wurde. Durch Mängelbeseitigungsarbeiten werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen. Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistungsrechte.

9.5. Die Agentur Firstclasspixel verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Vergütung oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Agentur Firstclasspixel haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden.

9.6. Die Agentur Firstclasspixel weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Die Agentur Firstclasspixel übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.

Die Agentur Firstclasspixel gewährleistet bei Programmen, die direkt auf den Computer des Auftraggebers lauffähig sein sollen, sowie bei Java-Applets und CGI-Programmen, dass aufgrund der vom Auftraggeber übergebenen Testdaten die Funktionen des Programms ausführbar sind. Stellt der Auftraggeber keine Testdaten zur Verfügung, so wird die Funktionalität der Anwendung nur im Hinblick auf die mit eigenen Testdaten erzeugte Datenkonstellation gewährleistet.

Die Agentur Firstclasspixel leistet Gewähr durch Nachbesserung. Dafür notwendige Dienstleistungen werden nur von der Agentur Firstclasspixel erbracht. Eine neue Anwendungsversion ist vom Auftraggeber auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.

Andere Gewährleistungsrechte, insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber trifft die ihm möglichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern. Er überlässt der Agentur Firstclasspixel im Gewährleistungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung.

Für Störungen oder Fehler, die durch die Umgebung (z.B. Hardware, Betriebssysteme, Software, Datenleitungen) verursacht oder mitverursacht sind oder sein können, haftet die Agentur Firstclasspixel nicht. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Anwendung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Wird die Agentur Firstclasspixel darauf hin tätig, so stellt sie dem Auftraggeber den entstandenen Aufwand in Rechnung.

Voraussetzung für jede Gewährleistung ist eine Mängelrüge gemäß Abs. 9.2 und der Nachweis des Auftraggebers, dass der Mangel auf den Lieferungen oder Leistungen von der Agentur Firstclasspixel beruht. Verspätete, unzureichende und unbegründete Rügen befreien die Agentur Firstclasspixel von ihrer Leistungspflicht.

Hat der Auftraggeber HTML-Dokumente und Anwendungen abgenommen, so wird die Agentur Firstclasspixel Änderung gegen gesonderte Vergütung auf Wunsch des Auftraggebers vornehmen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur Firstclasspixel.

10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller/Käufer seinen Sitz im Ausland hat.

11. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem rechtlichen Grunde nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen (§139 BGB). Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung durch eine Vertragsabstimmung zu ersetzen. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Vertragsinhalt an Stelle der unwirksamen Bestimmung dem Sinn nach am nächsten kommt.

12. Datenspeicherung

Die Agentur Firstclasspixel weist darauf hin, dass bei der Auftragsbearbeitung personenbezogene Daten gespeichert werden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.