„Der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg hat einen kompakten Leitaden zum Fotorecht veröffentlicht. Sehr lesenswert und mit praktischen Beispielen, vor allem für Privatpersonen und Vereine.“
(Zitat und Quelle: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)
Wir haben uns das Werk angeschaut und und möchten es für Euch direkt verlinken. Wir hoffen, das dieses Thema damit für Alle ein wenig klarer wird.